Energetische Inspektionen von Klimaanlagen
Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Das Verfahren zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen in Nicht-Wohngebäuden gemäß §12 der geltenden EnEV.
Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen sind nach §12 der geltenden EnEV aufgefordert, energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen durchführen zu lassen.
Hierbei werden Komponenten geprüft, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, sowie die Größe der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes steht.
Die Verordnung fordert, dass die erste Inspektion im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage oder nach Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen ist.
Hierbei gilt der 01. Oktober 2007 als Ausgangsdatum für Inspektionen. Das heißt nach dem 01.10.2007 müssen Anlagen sich erstmals Inspektionen unterziehen.
Anlagen, die am 01. Oktober 2007
älter als 4 Jahre bis 12 Jahre alt sind –> Prüfung innerhalb von 6 Jahren
älter als 12 Jahre alt sind –> Prüfung innerhalb von 4 Jahren
älter als 20 Jahre alt sind –> Prüfung innerhalb von 2 Jahren
Nach der ersten Inspektion muss die Anlage mindestens alle 10 Jahre wiederkehrend einer erneuten Inspektion unterzogen werden. Die Inspektion darf nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Durch entsprechende Ausbildung, sind wir bei Breuell & Hilgenfeldt befugt diese Inspektionen durchzuführen. Für Rückfragen oder weiteren Informationen sprechen Sie uns hierzu gern an.
Natürlich können wir auch direkt einen Termin vereinbaren, um die Inspektion Ihrer Anlagen durchzuführen.